AGB Privatkunden

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Privatpersonen

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.Verwender dieser AGB ist:

Fotobox Südbaden

Ehrler und Thoma GbR

Mundinger Weg 6

79331 Teningen-Köndringen

E-Mail: info@fotobox-suedbaden.de

Nachfolgend als Fotobox Südbaden bezeichnet.

2. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Fotobox Südbaden und dem Auftraggeber, sofern es sich bei diesem um eine Privatperson handelt im Sinne von § 13 BGB.

2. Abweichende Vereinbarungen sind zulässig, bedürfen aber der Schriftform. Ein Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Fotobox Südbaden sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Fotobox Südbaden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2. Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

§ 3 Preise und Zahlungen

1. Die Preise auf unserer Webseite, in Prospekten, in Angeboten, Rechnungen oder sonstigen Schreiben verstehen sich als Nettopreise. Da es sich bei Fotobox Südbaden um ein Kleinunternehmen im Sinne von § 19 Abs. 1 UstG handelt wird keine Umsatzsteuer berechnet. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.

2. Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.

3. Die Zahlung erfolgt im Voraus per Überweisung, spätestens jedoch am Tag der Veranstaltung in bar bei Aufbau der Fotobox sofern nicht anders vereinbart nach § 1 Nr. 2. Fotobox Südbaden behält sich abweichende Regelungen vor.

4. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn Fotobox Südbaden über den Betrag verfügen kann.

5. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt oder wenn Fotobox Südbaden andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist Fotobox Südbaden berechtigt die gesamte Restsumme fällig zu stellen. Fotobox Südbaden ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6. Alle Zahlungen haben direkt auf das angegebene Konto zu erfolgen oder in bar an die Gesellschafter Julia Ehrler oder Nick Thoma. Zahlung an andere Personen ist nur bei expliziter Bevollmächtigung durch einen der Gesellschafter möglich.

7. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht Fotobox Südbaden ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung zu zahlen:

– Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss bis zu acht Wochen vor dem Veranstaltungstag = 40%

– Absage der Veranstaltung nach Vertragsschluss, jedoch zwischen acht und vier Wochen vor dem Veranstaltungstag = 60%

– Absage der Veranstaltung nach dem Vertragsschluss, jedoch innerhalb zwei Wochen vor dem Veranstaltungstag = 80%

Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen.

8. Muss der Kunde die Veranstaltung aufgrund geänderter Rechtslage (bspw. durch Verordnungen) und teilt dies der Kunde Fotobox Südbaden unverzüglich nach Kenntnisnahme mit, so erhält er den kompletten Mietpreis zurück.

Bei reinen Mietaufträgen greift § 4 Abs. 10.

 

§ 4 Vermietung

1. Gemietete Artikel sind Eigentum von Fotobox Südbaden. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.

2. Die Mietdauer gilt je nach Tarifoption zwischen 90 Minuten und einem Kalendertag. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache verlängert sich der Mietvertrag automatisch um je eine Einheit des entsprechenden Tarifs bis sie der Mieter zurückgibt. Es wird der im Tarif ausgewiesene Preis in voller Höhe fällig. Zurückgegeben gilt die Fotobox, sobald sie von Julia Ehrler, Nick Thoma oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person auf Mängel geprüft und die Schlüssel entgegengenommen wurden. Eine Verzögerung von Seiten Fotobox Südbaden hat der Mieter nicht zu verantworten.

3. Fotobox Südbaden behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 200€ bei der Übernahme zu verlangen. Fotobox Südbaden ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.

4. Mit Schlüsselübergabe (siehe § 5 Nr. 1) gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und Fotobox Südbaden die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Fotobox Südbaden übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust oder Zerstörung hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten (1800€). Auch Beschädigungen sind in Höhe der Reparaturkosten zu ersetzen. Fotobox Südbaden kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.

5. Der Mieter erhält auf Wunsch eine Kiste mit Verkleidungszubehör. Bei Übergabe durch Fotobox Südbaden wird ihm eine Liste mit allen Zubehörsachen überreicht. Der Mieter muss bei Rückgabe der Fotobox sämtliches auf der Liste ausgewiesenes Zubehör zurückgeben. Sämtliches Zubehör ist in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung behält sich Fotobox Südbaden das Recht vor, nachträglich die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Bei Fehlmengen, Zerstörung oder sonstiger Unbrauchbarkeit einzelner Gegenstände ist Wertersatz in Höhe der auf der Liste ausgewiesenen Summe zu leisten.

6. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.

7. Die geschossenen Fotos werden dem Auftraggeber nach Beendigung der Veranstaltung überreicht und werden danach innerhalb von 14 Tagen von der SD-Karte der Fotokamera gelöscht. Eine Speicherung oder sonstige Übertragung auf andere Geräte findet nicht statt. Eine nachträgliche Anforderung von Fotos durch den Mieter ist somit nicht möglich.

 

§ 5 Lieferung

1. Die Lieferung und Abholung der Fotobox nebst Zubehör geschieht grundsätzlich durch Fotobox Südbaden. Eine Beauftragung externer Lieferanten wird vorbehalten und liegt im Ermessen von Fotobox Südbaden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Lieferung durch Fotobox Südbaden wird der Mieter in einer kurzen Einweisung mit der Funktionsweise der Fotobox vertraut gemacht und ihm werden die Schlüssel für die Fotobox ausgehändigt.

2. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Fotobox am Eventort aufgestellt wurde und der Mieter nach Einweisung die Schlüssel für die Fotobox erhalten hat bzw. bei einer Versendung durch einen Lieferanten mit Übergabe an die Transport führende Person.

3. Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von Fotobox Südbaden nicht zu vertretende Ereignisse berechtigen Fotobox Südbaden – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

 

 

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde hat Fotobox Südbaden alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Fotobox Südbaden.

2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

4. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Schlüssel an Dritte weiterzugeben.

5. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

6. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und Fotobox Südbaden von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im Übrigen müssen Fotobox Südbaden offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände müssen in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Fotobox Südbaden bereitgehalten werden. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber Fotobox Südbaden aus.

 

§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Fotobox Südbaden im Rahmen dieses Auftrages gelieferten Gegenständen. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei Fotobox Südbaden.

2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Fotobox Südbaden darf die von ihr entwickelten Werbemittel (z.B. Flyer, Visitenkarten, Aufkleber) angemessen und branchenüblich auf der Veranstaltung publizieren und nutzen. Dies kann durch gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.

4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Fotobox Südbaden.

5. Über den Umfang der Nutzung steht Fotobox Südbaden ein Auskunftsanspruch zu.

6. Bildaufnahmen des Innenbereichs der Fotobox sind unzulässig.

§ 8 Vermittlungsleistung

1. Fotobox Südbaden haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Fotobox Südbaden von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Verbrauchsmaterial bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Fotobox Südbaden. Die Lieferung erfolgt dabei stets unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Fotobox Südbaden und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Emmendingen.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Teningen-Köndringen, den 20.06.2021

Kontakt

Fotobox Südbaden

Ehrler und Thoma GbR

Mundinger Weg 6

79331 Teningen

 

info@fotobox-suedbaden.de

(+49) 0170 9405850

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