AGB Firmenkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen (AGB)
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Fotobox Südbaden; Ehrler und Thoma GbR vertreten durch die Gesellschafter Nick Thoma und Julia Ehrler (nachfolgend: Fotobox Südbaden) und dem Auftraggeber. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Fotobox Südbaden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Fotobox Südbaden diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von Fotobox Südbaden sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Fotobox Südbaden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Fotobox Südbaden nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
2. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise auf unserer Webseite, in Prospekten, in Angeboten, Rechnungnen oder sonstigen Schreiben verstehen sich als Nettopreise. Da es sich bei Fotobox Südbaden um ein Kleinunternehmen im Sinne von § 19 Abs. 1 UstG handelt wird keine Umsatzsteuer berechnet. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.
2. Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Die Zahlung erfolgt im Voraus per Überweisung, spätestens jedoch am Tag der Veranstaltung in bar bei Aufbau der Fotobox sofern nicht anders vereinbart nach § 1 Nr. 2.
6. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn Fotobox Südbaden über den Betrag verfügen kann.
7. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt oder wenn Fotobox Südbaden andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist Fotobox Südbaden berechtigt die gesamte Restsumme fällig zu stellen. Fotobox Südbaden ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Alle Zahlungen haben direkt auf das angegebene Konto zu erfolgen oder in bar an die Gesellschafter Julia Ehrler oder Nick Thoma. Zahlung an andere Personen ist nur bei expliziter Bevollmächtigung durch einen der Gesellschafter möglich.
9. Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht Fotobox Südbaden ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
– Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss bis zu zwei Wochen vor dem Event = 60%
– Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 12 Tage vor dem Veranstaltungstag = 80%
– Absage der Veranstaltung innerhalb zwei Tagen vor dem Veranstaltungstag = 100%
Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen.
Bei reinen Mietaufträgen greift § 4 Abs. 10.
§ 4 Vermietung1. Gemietete Artikel sind Eigentum von Fotobox Südbaden. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.
2. Die Mietdauer gilt je nach Tarifoption zwischen 90 Minuten und einem Kalendertag. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache verlängert sich der Mietvertrag automatisch um je eine Einheit des entsprechenden Tarifes bis sie der Mieter zurückgibt. Es wird der im Tarif ausgewiesene Preis in voller Höhe fällig.
4. Fotobox Südbaden behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 200€ bei der Übernahme zu verlangen. GO-Event! ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.
5. Mit Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und Fotobox Südbaden die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Fotobox Südbaden übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten (1800€). Fotobox Südbaden kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.
7. Zubehör, insbesondere Verkleidungsgegenstände sind in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung behält sich Fotobox Südbaden das Recht vor, nachträglich die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
12. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.
§ 5 Lieferung1. Die Lieferung und Abholung der Fotobox nebst Zubehör geschieht grundsätzlich durch Fotobox Südbaden. Eine Beauftragung externer Lieferanten wird vorbehalten und liegt im Ermessen von Fotobox Südbaden. Bei Lieferung durch Fotobox Südbaden wird der Mieter in einer kurzen Einweisung mit der Funktionsweise der Fotobox vertraut gemacht und ihm werden die Schlüssel für die Fotobox ausgehändigt.
2. Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald die Fotobox am Eventort aufgestellt wurde und der Mieter nach Einweisung die Schlüssel für die Fotobox erhalten hat bzw. bei einer Versendung durch einen Lieferanten mit Übergabe an die Transport führende Person.
4. Fotobox Südbaden ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Mieters zu versichern.
5. Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von Fotobox Südbaden nicht zu vertretende berechtigen Fotobox Südbaden – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
§ 6 Gewährleistung und Haftung1. Der Kunde hat Fotobox Südbaden alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Fotobox Südbaden.
2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Schlüssel an Dritte weiterzugeben.
4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
6. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und Fotobox Südbaden von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im Übrigen müssen Fotobox Südbaden offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände müssen in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Fotobox Südbaden bereitgehalten werden. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber Fotobox Südbaden aus.
7. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von GO-Event! oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder wird Beispielsweise bei Nebelmaschinen nicht das original Fluid verwendet, entfällt die Gewährleistung.
8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.
§ 7 Urheber- und Nutzungsrechte1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Fotobox Südbaden im Rahmen dieses Auftrages gelieferten Gegenständen. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei Fotobox Südbaden.
2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3. Fotobox Südbaden darf die von ihr entwickelten Werbemittel (z.B. Flyer, Visitenkarten, Aufkleber) angemessen und branchenüblich auf der Veranstaltung publizieren und nutzen. Dies kann durch gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden.
5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Fotobox Südbaden.
6. Über den Umfang der Nutzung steht Fotobox Südbaden ein Auskunftsanspruch zu.
Bildaufnahmen des Innenbereichs der Fotobox sin unzulässig.
§ 8 Vermittlungsleistung
1. Fotobox Südbaden haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Fotobox Südbaden von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Fotobox Südbaden. Die Lieferung erfolgt dabei stets unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Fotobox Südbaden und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Emmendingen.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Teningen-Köndringen, den 20.06.2021
Kontakt
Fotobox Südbaden
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